Unsere Aufgaben als Verwalter
Erstellung der
Betriebskostenabrechnung nach ÖNORM A 4000
Anfertigung einer
Jahresvorschau lt. § 20 Abs 2 WEG
Monatliche
Saldenlisten
Abwicklung des
Zahlungsverkehrs für die Liegenschaft
Eigentümerkonto
für alle die Wohnanlage betreffenden
Ein- und Auszahlungen sowie für Rücklagen
halbjährliche Anpassung
der Sparbücher
an den bestmöglichen Zinssatz
Überweisung der Zahlungsbeträge
der WEG bis spätestens 15. desselben Monats
Einberufung einer
Eigentümerversammlung
Abwendung, Vermeidung oder Verminderung
von Schäden bei Gefahr in Verzug
Bestmögliche Versicherung
des Gebäudes
Stichprobenhafte Überprüfung
der Hausbetreuung und Haustechnik
Vertretung der WEG
vor Verwaltungsbehörden
Verwaltung von Geldwerten,
Geld oder Steuerguthaben
Angemessene
Vermögensschadenshaftplichtversicherung
Alle diese Punkte gehören zu den gesetzlichen Verpflichtungen,
denen ein ordentlicher Verwalter nachkommen muss.

Für uns ist Verwaltung viel mehr als Buchhaltung und Administration
Wir versuchen den Wert Ihres Eigentums nicht nur durch Wartungs- und Sanierungsmaßnahmen zu erhalten, sondern Ihren Wünschen entsprechend zu entwickeln, zu verbessern bzw. zu vermehren.